Faxrundsendung an die Mitglieder des LPNRW
________________________________________________________________________________________
Juni 2010
„Verbände wollen bei Selektivverträgen in NRW zusammenarbeiten“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben sicherlich schon aus der Presse erfahren, dass der LPNRW seinen Mitgliedern die Teilnahme an den Selektivverträgen nach Paragraph 73b und 73c empfiehlt.
Ich habe auf die gemeinsame Pressemitteilung viele Anrufe erhalten, da meine Stellungnahmen in den letzten Monaten zu den Selektivverträgen kritische Punkte thematisierten.
Der Landesverband hat in vielen Diskussionen erkennen müssen, dass die wirtschaftliche Situation besonders bei den Hausärzten zunehmend bedrohlich wird und dass auch in der Vergangenheit wirtschaftlich gesunde Praxen in eine Schieflage geraten.
Die Kollegen verstehen die Politik nicht mehr, und die KV-en verlieren als Vollstrecker der gesetzlichen Sparbeschlüsse immer mehr den Handlungsspielraum. Heute Beschlossenes wird in immer kürzeren Halbwertzeiten korrigiert. Milliarden fließen in das Honorarbudget, aber unsere RLV fallen. Das Honorarbudget, bestehend aus RLV und QZV für das III.Quartal 2010 liegt maximal bei 38,06 € (ohne QZV bei für Chirotherapie und Richtlinienpsychotherapie I)
Wer heute noch glaubt, dass die KV-en im System der Kollektivverträge Spielräume gewinnen können, den sollten die Diskussionen über Nullrunden für Ärzte ab 2011 nachdenklich machen: Wir haben über 20 Jahre alle Entwicklungen im ambulanten Sektor wegen der Bindung unseres Honorars an die Grundlohnsummenentwicklung mit einem fallenden Punktwert von 10 Pfennig auf zuletzt 3,5 Cent mitfinanziert. Kaum sind Spielregeln für die Weiterentwicklung des ärztlichen Honorars gesetzlich festgelegt worden, sollen diese nach wenigen Monaten außer Kraft gesetzt werden.
Wir müssen unsere Honorare aus der politischen Beeinflussung loslösen. Wir müssen uns von der Beliebigkeit der für kurze Zeit gewählten Politiker befreien.
Selektivverträge bereichern die Honorarlandschaft. Die KV-Sachsen-Anhalt und KV- Niedersachsen haben Verträge ohne Bereinigung abgeschlossen. In NRW konnte der Hausärzteverband seine Forderungen gegenüber den Kassen in Verhandlungen nicht durchsetzen. Wir erwarten eine Schiedsgerichtsentscheidung.
Der LPNRW unterstützt den Hausärzteverband bei seinen Honorarforderungen für unsere Hausärzte. Ein Verbleib im Kollektivsystem kann nur dann sinnvoll sein, wenn das Honorar in diesem nicht geringer ist als im Selektivvertragssystem.
Für den LPNRW gibt es kein Entweder – Oder.
Der Vorstand kann und will nicht die Einzelentscheidung der Kollegen durch Mehrheitsbeschluss in eine Richtung drängen: neben berufspolitischen Überlegungen darf keine Praxis ihr wirtschaftliches Interesse verleugnen.
Der LPNRW geht davon aus, dass die 73b- und 73c-Verträge Verträge der Grundversorgung sind und das Problem der fachübergreifenden Versorgung von chronisch kranken und kostenintensiven Patienten nicht lösen. Die Unterzeichner der Pressemitteilung erkennen dieses Problem und haben übereinstimmend erklärt, dass ergänzende Verträge – Versorgungspfadmodule – zur Stärkung des Netzgedankens von allen aktiv in den Vertragsverhandlungen beworben werden. Der LPNRW wird federführend diese Verträge verhandeln.
Der LPNRW geht davon aus, dass in den nächsten Jahren Selektivverträge (73b und 73c-Verträge) mit den Kollektivverträgen der KBV um eine angemessene Honorierung der Ärzte konkurrieren werden.
Die gemeinsame Pressemitteilung vom 16.06.2010 und das Ergebnisprotokoll des Verbändetreffens sind auf unserer Homepage unter www.lpnrw.de hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Heinrich Miks
1. Vorsitzender des LPNRW
|